Schiedsgerichte
Kontakte des DSV-Schiedsgericht und der Gruppenschiedsgerichte
Zur Entscheidung über Verbandsstreitigkeiten werden beim Deutschen Schwimm-Verband (DSV) Schiedsgerichte gebildet.
Die Schiedsgerichte entscheiden Verbandsstreitigkeiten, die sich aus dem Mitgliedschaftsverhältnis oder der sportlichen Betätigung ergeben sowie in Disziplinarangelegenheiten.
a) die Landesschiedsgerichte (LSG) und Bezirksschiedsgerichte (BSG) erstinstanzlich für alle Streitigkeiten, soweit der DSV nicht Partei ist (nähere Informationen geben die jeweiligen Landesschwimmverbände (LSV)),
b) die DSV-Gruppenschiedsgerichte (GSG) Nord und Süd erstinstanzlich für alle Streitigkeiten zwischen LSV und / oder Landesgruppen (LGr), die einen Bezug zu den jeweiligen LGr haben, soweit der DSV nicht Partei ist,
c) die GSG als Berufungsgerichte gegen Entscheidungen der LSG und BSG sowie erstinstanzlich für alle Streitigkeiten, soweit der DSV Partei ist,
d) das GSG West erstinstanzlich für alle Streitigkeiten in der Sportart Wasserball im Bereich des SV NRW,
e) das DSV-Schiedsgericht (DSV-SG) als Berufungsgericht gegen Entscheidungen der GSG nach Buchstabe b) sowie des GSG West nach Buchstabe d).
a) GSG Nord für die LSV Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
b) GSG West für den SV NRW.
c) GSG Süd für die LSV Baden, Bayern, Hessen, Rheinland, Württemberg, den Saarländischen Schwimmbund und den Südwestdeutschen Schwimmverband.
Jedes Schiedsgericht besteht aus dem*r Vorsitzenden des Schiedsgerichts und zwei Beisitzer*innen, sowie bis zu vier Ersatzbeisitzer*innen.
Die Zusammensetzung und die jeweiligen Kontaktdaten des DSV-Schiedsgericht und der Gruppenschiedsgerichte finden Sie hier:
Kontakte DSV-Schiedsgericht
Heinz Emmerich
Stellvertretender Vorsitzender / Beisitzer
DSV-Schiedsgericht
Anke Rubien
Beisitzerin
DSV-Schiedsgericht
Kontakte Gruppenschiedsgericht Süd
Günter Schmah
Beisitzer
Peter-Alois Becker
Beisitzer
Kontakte Gruppenschiedsgericht West
Kontakte Gruppenschiedsgericht Nord
derzeit nicht besetzt
Bitte wenden Sie sich in Schiedsangelegenheiten, die normalerweise in der Zuständigkeit des Gruppenschiedsgericht Nord liegen, an das DSV-Schiedsgericht. Dieses bestimmt gem. §15 (7) DSV-RO ein für den Fall zuständiges Schiedsgericht.
Rechtsordnung
Nähere Einzelheiten zum schiedsgerichtlichen Verfahren innerhalb des DSV regelt die Rechtsordnung.