Nominierungskriterien für die Kurzbahn-WM in Melbourne veröffentlicht

©Tino Henschel

Nach erfolgreicher WM und EM auf der 50m-Bahn steht für die Schwimmer*innen wohlverdient nun erst einmal aktive Erholung oder Urlaub an, mit den Kurzbahn-Weltmeisterschaften in Melbourne (AUS/13. – 18. Dezember 2022) ist in diesem Jahr aber noch eine weitere große internationale Meisterschaft terminiert. Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) hat dafür nun die Nominierungsrichtlinien veröffentlicht.

>> Zu den DSV-Nominierungsrichtlinien

Für eine WM-Teilnahme in Australien müssen die anspruchsvollen Normzeiten des Weltverbandes FINA erfüllt werden, hierfür zählen alle seit 24. Juli 2021 erzielte Leistungen bei einem von der FINA genehmigten Wettkampf. Dank verschiedener Paragrafen kann der DSV zudem all seine zehn Teilnehmer*innen der WM in Budapest vorrangig nominieren. Mit dem Kurzbahn-Weltcup in Berlin (21. – 23. Oktober) als Höhepunkt endet dann der Qualifikationszeitraum national, am Tag danach wird über die Nominierung des WM-Teams entschieden.

>> Zu den WM-Qualifikationsvorgaben der FINA

„Das Team wird nicht allzu zu groß werden. Für Staffeln wollen wir nur dann melden, wenn sich mit den für die Einzelstrecken qualifizierten Aktiven dort Erfolgsaussichten ergeben“, sagte DSV-Leistungssportdirektor Christian Hansmann. Und betonte: „Für die Einstufung in der öffentlichen Förderung ist die Kurzbahn-WM für den DSV kein relevantes Kriterium.“

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