Schwimmabzeichen

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Vom 09. – 16. Juni 2024 finden die bundesweiten SCHWIMMABZEICHENTAGE 2024 statt. Mit diesen Aktionstagen unterstützt der DSV die Schwimmausbildung in den Vereinen. Dieses Jahr werden sämtliche Aktionstage kostenlos ab dem 16. April auf den Seiten des DSV und DOSB veröffentlicht.

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Über unsere Jugend

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Unsere dsv-jugend, die Jugend-organisation des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV), verantwortet zahlreiche wichtige Themenbereiche, die unter anderem dazu beitragen die Zukunft deutscher Schwimmsport-vereine zu sichern.

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Kommende Events

Schiedsgerichte

Zur Entscheidung über Verbandsstreitigkeiten werden beim Deutschen Schwimm-Verband (DSV) Schiedsgerichte gebildet. Die Schiedsgerichte entscheiden Verbandsstreitigkeiten, die sich aus dem Mitgliedschaftsverhältnis oder der sportlichen Betätigung ergeben, und Disziplinarangelegenheiten.
 

Die Schiedsgerichtsbarkeit im Bereich des DSV wird ausgeübt durch:

a) die Landesschiedsgerichte (LSG) und Bezirksschiedsgerichte (BSG) erstinstanzlich für alle Streitigkeiten, soweit der DSV nicht Partei ist (nähere Informationen geben die jeweiligen Landesschwimmverbände LSV)),
b) die DSV-Gruppenschiedsgerichte (GSG) Nord und Süd erstinstanzlich für alle Streitigkeiten zwischen LSV und/oder Landesgruppen (LGr), die einen Bezug zu den jeweiligen LGr haben, soweit der DSV nicht Partei ist,
c) die GSG als Berufungsgerichte gegen Entscheidungen der LSG und BSG sowie erstinstanzlich für alle Streitigkeiten, soweit der DSV Partei ist,
d) das GSG West erstinstanzlich für alle Streitigkeiten in der Sportart Wasserball im Bereich des SV NRW,
e) das DSV-Schiedsgericht (DSV-SG) als Berufungsgericht gegen Entscheidungen der GSG nach Buchstabe  b) sowie des GSG West nach Buchstabe d).
 

Örtliche Zuständigkeit:

a) GSG Nord für die LSV Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
b) GSG West für den SV NRW.
c) GSG Süd für die LSV Baden, Bayern, Hessen, Rheinland, Württemberg, den Saarländischen Schwimmbund und den Südwestdeutschen Schwimmverband. 

Jedes Schiedsgericht besteht aus dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts und zwei Beisitzern, sowie bis zu vier Ersatzbeisitzern.

Die Zusammensetzung und die jeweiligen Kontaktdaten der Gruppenschiedsgerichte und des DSV-Schiedsgericht für die Wahlperiode 2016-2020 finden Sie hier:

DSV-Schiedsgericht
Vorsitzende Britta Kamrau-Fiedler
dsv-sg@dsv.de
Stellvertretender
Vorsitzender/Beisitzer
Heinz Emmerich
BeisitzerAnke Rubien
ErsatzbeisitzerManfred Dörrbecker
 
Gruppenschiedsgericht NORD
N.N.
 
Gruppenschiedsgericht SÜD
VorsitzenderPeter Stockhammer
Riversideplatz 4
91052 Erlangen
09131-1257030
Mobil: 0171-4724632
gsg-sued@dsv.de
BeisitzerGünter Schmah
BeisitzerPeter-Alois Becker
 
Gruppenschiedsgericht WEST
N.N.

 

Nähere Einzelheiten zum schiedsgerichtlichen Verfahren regelt die RO. Diese finden Sie unter » Regelwerke.